Die Krux mit den Definitionen
aus: Dr. Michael Schulze, 2018
“Tiergestützte Interventionen in deutschen Zoos –Eine erste Bestandsaufnahme”,
Facharbeit am Institut für soziales Lernen mit Tieren, Lindwedel
Es gibt verschiedene Definitionen zu den Begriffen tiergestützte Intervention, tiergestützte Therapie, tiergestützte Pädagogik, tiergestützte Fördermaßnahmen und tiergestützte Aktivitäten, die zum Teil uneindeutig sind und sich gelegentlich sogar widersprechen.
Der Bundesverband Tiergestützte Intervention (BTI) subsummiert tiergestützte Therapie, tiergestützte Pädagogik und unter bestimmten Voraussetzungen auch tiergestützte Aktivitäten unter dem „Oberbegriff“ tiergestützte Intervention. Hierunter versteht der BTI eine zielgerichtete und strukturierte Intervention, bei der bewusst Tiere in den therapeutischen oder pädagogischen Prozess einbezogen werden (BTI 2018).
Tiergestützte Therapie wird vom BTI definiert als „[…] eine zielgerichtete, geplante und strukturierte therapeutische Intervention, die von professionell im Gesundheitswesen, der Pädagogik oder der Sozialen Arbeit ausgebildeten Personen angeleitet oder durchgeführt wird. […] TGT strebt die Verbesserung physischer, kognitiver verhaltensbezogener und/oder sozio-emotionaler Funktionen bei individuellen Klienten an“ (BTI 2018).


Tiergestützte Aktivitäten sind nach den Definitionen des BTI eher informelle Maßnahmen, die vor allem der Entspannung und dem Wohlbefinden dienen sollen. Die Anforderungen an die Qualifikationen von Mensch und Tier fallen deutlich geringer aus als bei der tiergestützten Therapie und Pädagogik.
Die Definitionen des BTI sind weitgehend identisch mit denen der International Association of Human-Animal Interaction Organizations (IAHAIO 2014), auf die sich auch die International Society for Animal assisted Therapy (ISAAT 2014) beziehen.
Die European Society for Animal assisted Therapy (ESAAT 2011) spricht hingegen nur von tiergestützter Therapie und nicht auch noch zusätzlich von tiergestützter Pädagogik, tiergestützten Aktivitäten usw.
Die ESAAT empfiehlt immer den Einsatzbereich anzufügen in dem die Maßnahme durchgeführt wird, zum Beispiel tiergestützte Therapie in der Heilpädagogik, tiergestützte Therapie in der Sozialarbeit etc.

„Tiergestützte Therapie umfasst bewusst geplante pädagogische, psychologische und sozialintegrative Angebote mit Tieren für Kinder, Jugendliche, Erwachsene wie ältere Menschen mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten. […] Die Durchführung erfolgt zielorientiert anhand einer klaren Prozess- und Themenorientierung unter Berücksichtigung tierethischer Grundsätze mit anschließender Dokumentation und fachlicher Reflexion“ (ESAAT 2011).